Lt. der Covid Lockerungsverordnung der Bundesregierung vom 30. 4. 2020 dürfen derzeit Sporteinheiten im Freien stattfinden, wenn die gesetzlichen Abstands- und
Hygienevorschriften eingehalten werden können. Die Verordnung ist unter folgendem Link nachzulesen: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_197/BGBLA_2020_II_197.html
Durch die Teilnahme an diesem auf Freiflächen beschränkten Sportbetrieb beginnen die Mitte März „unterbrochenen“ Mitgliedschaften noch nicht, wieder „weiterzulaufen“! Der Betrieb ist demgemäß für
Mitglieder mit einer Langzeitmitgliedschaft bis auf Weiteres kostenlos.
Für Ihre Teilnahme am Outdoor-Sportbetrieb sind folgende Bedingungen einzuhalten:
ALLGEMEIN
- Unsere TSA-Rezeption ist wochentags von 9:00 bis 16:00 besetzt. Bei vorhergesagtem anhaltenden Schlechtwetter (Kälte, Regen etc.) entfällt
der Gymnastikbetrieb und der Fitnessbetrieb ersatzlos. Dann bleibt auch die Rezeption unbesetzt. Bei unklaren Wetterlagen rufen Sie bitte unbedingt vor Ihrem
Besuch 01/2700297 an, um sich zu vergewissern, ob der Fitnessbetrieb bzw. die von Ihnen gebuchte Gymnastikkurseinheit tatsächlich stattfindet.
- Bitte kommen Sie für Ihr Training bereits in Sportbekleidung – Duschen und Umkleiden stehen derzeit NICHT zur Verfügung.
- Die Bänke in der Eingangshalle dürfen NICHT von wartenden TSA-Mitgliedern benutzt werden. Bitte nutzen Sie für eventuelle Wartezeiten die Sitzgelegenheiten in der
Fußgängerzone vor dem Bad. Sollte beim Eintritt zum Bad für Sie bereits ersichtlich sein, dass in der Eingangshalle an der TSA-Rezeption bereits mehr als 5 Personen angestellt sind,
warten Sie bitte vor dem Haupteingang bis eine geringere Personenzahl gegeben ist, bevor Sie die Eingangshalle betreten.
- Alle Gymnastikteilnehmer*innen und auch Fitnesssportler*innen müssen vor Beginn der Gymnastikeinheit bzw. des Fitnesstrainings unbedingt an der Rezeption einchecken. In der
Eingangshalle des Bades und in den Gängen zur Liegewiese und zur Outdoor-Trainingsfläche muss – gesetzlich vorgeschrieben - eine Gesichtsmaske (diese bitte selbst mitbringen!)
getragen werden. Die gesetzliche Mindestabstandsregelung zwischen 2 Personen in den Innenräumen beträgt 1 Meter. Die Toiletten in der
Eingangshalle des Hallenbades stehend den Mitgliedern während des Sportbetriebes zur Verfügung.
- Wenn Sie eine eigene Gymnastikmatte besitzen, bringen Sie diese mit. Ansonsten stellt der Verein Gymnastikmatten zur Verfügung. Ihre Matte kann bei Bedarf von Ihnen
selbständig desinfiziert werden. Desinfektionsmittel werden dafür zur Verfügung gestellt. Benützte Gymnastikmatten werden darüber hinaus von unserem
Reinigungspersonal desinfiziert.
- Während der gesamten Dauer der Sportausübung (auf der Liegewiese bzw. auf der Outdoor-Trainingsfläche) ist lt. Verordnung ein Mindestabstand von 2 Metern zur
nächsten trainierenden Person einzuhalten. Beim Sport selbst kann die Gesichtsmaske abgelegt werden.
- Das Risiko einer Corona-Ansteckung kann trotz aller beschriebenen Sicherheitsmaßnahmen im Zuge der Teilnahme an diesem Outdoor-Sportbetrieb nicht völlig ausgeschlossen werden. Die Teilnahme
erfolgt daher in der Eigenverantwortung jedes teilnehmenden Mitglieds.
GYMNASTIK AUF DER LIEGEWIESE
- Telefonische Anmeldung unter 01 27 00 297 erforderlich.
- Für Ihre Gymnastikteilnahme ersuchen wir Sie, das Hallenbad erst kurz vor Beginn der Gymnastikeinheit (ca. 5 Minuten vorher) zu betreten und nach Beendigung der
Gymnastikeinheit umgehend wieder zu verlassen.
FITNESS AUF DER OUTDOORTRAININGSFLÄCHE
- Bitte kommunizieren Sie sich mit Ihren Mittrainierenden, um v. a. beim gemeinsamen Gerätetraining jederzeit die
2 Meter Abstandsregelung einhalten zu können!
- Beim Outdoor-Fitnesstraining muss jede/r Trainierende die Fitnessgeräte vor der Benützung an den Berührungsflächen desinfizieren. Dafür und für die
Handdesinfektion stehen ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung.
Wir wollen Sie daran erinnern, dass dieser eingeschränkte Outdoor-Sportbetrieb von uns allen ein großes Maß an Disziplin und Rücksicht verlangt.
Ihr TSA Team